Das droht, wenn Sie das Reißverschlussverfahren missachten

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Die
Straßenverkehrsordnung
schreibt das Reißverschlussverfahren vor

Der
Reißverschluss
gehört zu den Dingen, denen wir ständig im
Straßenverkehr
begegnen. Zum Beispiel, wenn sich auf der
Autobahn
die
Fahrbahn
von drei auf zwei
Fahrspuren
verengt. Dann lautet die goldene Regel für alle Autofahrer, also auch die im Fuhrpark: Verkehrsteilnehmer, die auf der
Fahrspur
mit der Verengung oder dem Hindernis fahren, muss man auf der freien
Fahrspur
vor sich einfädeln lassen. Da dies abwechselnd mit dem
Verkehr
auf der freien Spur geschieht, ähnelt das Verfahren einem
Reißverschluss
, dessen
Zähne
ineinandergreifen.

Ein grundlegendes Missverständnis bei dieser Einfädelungsmethode besteht darin, dass viele Autofahrer auf der freien Spur glauben, sie könnten frei entscheiden, ob sie jemanden vorlassen oder nicht. Manche schaffen es sogar, kategorisch niemanden einfädeln zu lassen. Das ist nicht nur wenig solidarisch, sondern verboten. Fahrer auf der freien Spur haben zwar grundsätzlich
Vorfahrt
, sind jedoch zugleich verpflichtet, am Reißverschlussverfahren teilzunehmen. Das ergibt sich aus § 7,
Absatz
4 Straßenverkehrsverordnung.

Missachtung des Reißverschlussverfahrens kann sogar Nötigung sein

Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von mindestens 20
Euro
rechnen. Missachtet er das Reißverschlussverfahren sogar vorsätzlich und das wird als Nötigung im
Straßenverkehr
ausgelegt, können die Folgen noch viel drastischer sein. Denn möglich sind dann sogar ein
Fahrverbot
, Punkte in
Flensburg
und in schweren Fällen sogar eine
Freiheitsstrafe
von bis zu drei Jahren. Dennoch gilt umgekehrt auch, dass der Einfädelnde das Vorlassen ebenfalls nicht erzwingen darf. Auch das wäre Nötigung.

Insofern sollte man das Reißverschlussverfahren ernst nehmen und ermöglichen. Zumal man unter
Umständen
eine
Teilschuld
erhält, wenn man es ignoriert und es dadurch zu einem Unfall kommt.

Letztendlich kostet das Reißverschlussverfahren übrigens alle Verkehrsteilnehmer wenig Zeit, wenn es richtig ausgeführt wird. Wenn das
Verkehrszeichen
die Fahrbahnverengung ankündigt, sollte nicht sofort mit einem Wechsel der Spur begonnen werden. Das erhöht sowohl die Stau- als auch die
Unfallgefahr
. Wichtig ist es, bis kurz vor das Hindernis bzw. bis zum Ende der
Fahrspur
durchzufahren und erst dann einzufädeln. Nicht vorher. So erreicht das Reißverschlussverfahren, was es soll: den
Verkehrsfluss
zu erhalten.

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