Wann ist ein Fahrtenbuch Pflicht?
- 20. Februar 2024
- Carmada.de Blog
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Welche Verstöße ziehen ein
Fahrtenbuch nach sich?
Zusatzarbeit wünscht sich wohl kein Fahrer im Autoalltag. Doch manchmal kommt die, ob im Fuhrpark oder privat, auf einen zu. In diesem Fall beim
Fahrtenbuch.
Die
gute Nachricht ist allerdings zunächst: Für den Großteil aller Autofahrer wird es diese Auflage nicht geben. Denn die
Anordnung folgt in der Regel nach einem
Bußgeldverfahren, bei dem der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Zudem muss dieses
Bußgeldverfahren einige Relevanz, in der Regel mindestens einen Punkt in
Flensburg, haben. Ein
Strafzettel wegen Falschparkens reicht also nicht.
Was muss im
Fahrtenbuch stehen?
Wer hingegen eine hohe
Geschwindigkeitsüberschreitung oder den Rotlichtverstoß nicht zahlen muss, weil der
Halter nicht ermittelt werden konnte, wird für einen bestimmten Zeitraum (meist sechs bis zwölf Monate) aufgefordert, ein
Fahrtenbuch zu fahren, damit in Zukunft nachvollziehbar ist, wer das Fahrzeug zum betreffenden Zeitpunkt hatte. Besonders wahrscheinlich ist diese Auflage, wenn der
Fahrzeughalter zuvor nicht mitgewirkt hat, um den Fahrer für den betreffenden Verstoß zu ermitteln.
Verpflichtend ist dann, dass jeweils das Kennzeichen, der Name des Fahrers und seine Anschrift im
Fahrtenbuch vermerkt werden. Neben
Datum und
Uhrzeit für Fahrtbeginn und -ende anzugeben, muss der jeweilige Fahrer unterschreiben. Wichtig ist zudem, dass das
Fahrtenbuch immer im
Fahrzeug ist und bei einer Kontrolle vorgezeigt werden kann.
Lohnt sich ein
Einspruch gegen die Fahrtenbuchauflage?
Wer nun denkt, dass keiner mitbekommt, wie gut man das lästige
Fahrtenbuch führt, sollte aufpassen: Es ist gut möglich, dass die Behörde, die es angeordnet hat, Kontrollen durchführt. Wer gegen die Auflage, ein
Fahrtenbuch zu führen, verstößt oder es nicht vollständig vorliegen hat, muss mit
Konsequenzen rechnen. Hier ist ein Bußgeld von 100
Euro vorgesehen. Ist der Zeitraum, für den die Auflage gilt, vorbei, müssen Sie das Buch außerdem noch weitere sechs Monate aufbewahren.
Unter
Umständen können Sie die Auflage, das
Fahrtenbuch zu führen, abwenden, indem Sie dagegen innerhalb eines Monats
Einspruch einlegen. Sinn macht das etwa, wenn es sich nur um einen Bagatellvorfall handelt bzw. die Fahrtenbuchauflage angesichts des begangenen Verstoßes unverhältnismäßig hoch und lang ist. Am besten lassen Sie sich hierzu von einem Anwalt beraten.