Wie definiert die Kfz-Versicherung bei einer Kollision Haarwild?
- 9. Februar 2024
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
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Versicherer leisten oft nicht bei jedem Wildunfall
Plötzlich steht ein Tier auf der Straße – ein Szenario, das viele Autofahrer kennen und fürchten. Vor allem mit Rehen, die bevorzugt in der Dämmerung und in der Nähe von
Wäldern anzutreffen sind. Nicht immer geht die Sache dabei glimpflich aus. Wenn ein
Fahrzeug aus dem Fuhrpark hier einen
Wildunfall hat, das Tier also anfährt und der Wagen dabei beschädigt wird, kommen nach dem ersten Schock Versicherungsfragen auf. Erstaunt stellen Autofahrer dann bei Durchsicht Ihrer Versicherungsunterlagen fest: Es gibt bei vielen Versicherern Einschränkungen bei der
Tierart, für die der Schaden übernommen wird.
Reguliert werden kann ein
Wildunfall grundsätzlich mit der
Teilkasko. Eine Kfz-Haftpflicht ist nicht ausreichend. Manche Versicherer machen keinen
Unterschied bei der Frage, welches Tier den Schaden verursacht hat. Andere Tarife setzen jedoch voraus, dass es sich um Haarwild handelt. Das deckt zwar viele der häufigsten
Tierarten, mit denen Kollisionen auftreten, ab. Aber eben nicht alle. Beachten Sie außerdem, dass bei einigen Anbietern der
Wildunfall als Absicherungsfall erst aktiv zur
Teilkasko dazugebucht werden muss.
Was gehört alles zum Haarwild?
Für die Versicherer ist die Basis für die Frage, was als Haarwild gilt, das Bundesjagdgesetz. Das heißt im Klartext: Ein
Versicherungsschaden ist abgedeckt, wenn es sich zum Beispiel um Rot-, Dam-, Reh- und Schwarzwild handelt. Außerdem werden
Marder, Hasen,
Füchse und
Luchse,
Wisente und Elche sowie
Murmeltiere,
Gämsen oder
Fischotter vom
Begriff „Haarwild“ erfasst. Nicht zum Haarwild gehören hingegen zum Beispiel Vögel, Kriechtiere oder Igel.
Und auch, wenn Ihnen eine Kuh, eine
Katze oder ein
Hund vor das Auto läuft, wäre das kein Haarwild. Bei diesen Haus- und
Nutztieren wäre sowieso nicht die
Teilkaskoversicherung Ihres Autos die richtige
Anlaufstelle. Vielmehr muss der Besitzer der Tiere für den Schaden haften. Ist der
Halter nicht zu ermitteln, würde nur eine
Vollkaskoversicherung dafür in der Regel einspringen. Wichtig zu beachten ist außerdem: Selbst wenn Sie ein Haarwild angefahren haben, übernimmt die Versicherung, sofern Sie Ihre
Leistung auf Haarwild beschränkt, nur dann den Schaden, wenn das Tier nicht schon vor der Kollision tot war.