In diesen Fällen können Sie sich von der Kfz-Steuer befreien lassen

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Diplomaten,
Polizei
oder Zoll fahren günstiger

Wer träumt nicht davon, bei der
Kfz-Steuer
nicht belangt zu werden? Immerhin summieren sich die Kosten hier je nach
Fahrzeug
, Fahrzeugalter sowie
Motorisierung
für den Fuhrpark. Tatsächlich ist die Befreiung von der
Kfz-Steuer
möglich – allerdings nur in
Ausnahmefällen
. Die meisten davon betreffen den normalen Autofahrer nicht.

Grundsätzlich befreit sind
Fahrzeuge
von
Feuerwehr
,
Polizei
,
Bundeswehr
oder Zoll. Sämtliche
Ausnahmen
sind in § 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz aufgelistet. Keine
Steuern
zahlen in der Regel
Fahrzeuge
mit speziellen
Aufgaben
. Betroffen sind auch Diplomatenfahrzeuge, ebenso profitieren etwa gemeinnützige Organisationen oder
Fahrzeuge
des Katastrophenschutzes.

Schwerbehinderte können sich von der
Kfz-Steuer
befreien lassen

Normale Autofahrer, so steht es in § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz, können sich unter
Umständen
von der
Kfz-Steuer
befreien lassen, wenn sie schwerbehindert sind. Komplett erlassen wird die
Kfz-Steuer
, wenn es um die Beförderung von
Personen
mit Schwerbehindertenausweisen mit den Merkzeichen H (hilflos), Bl (blind) oder aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)  geht. Zu 50 Prozent sinkt die Steuer, wenn die
Fahrzeuge
für Schwerbehinderte zugelassen sind, die einen
Schwerbehindertenausweis
mit Merkzeichen Gl (Gehörlosigkeit) oder G (Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit) haben. Wichtig: Bei der Steuerermäßigung um 50 Prozent ist es nicht möglich, dass der Schwerbehinderte weiterhin kostenlos in öffentlichen
Verkehrsmitteln
befördert wird. 

Das Fahrzeug muss immer auf den Schwerbehinderten selbst zugelassen sein. Und das Fahrzeug darf dann nicht von jedem gefahren werden, sondern nur, wenn der
Fahrzeughalter
gefahren wird oder es bei der Fahrt um dessen
Haushaltsführung
geht. Nutzen etwa die Angehörigen eines Schwerbehinderten, der von der
Kfz-Steuer
befreit ist, das Auto, um damit in den
Urlaub
zu fahren, ist das streng genommen Steuerhinterziehung.

Was gilt für die Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos?

Die leichteste Möglichkeit, um zumindest vorübergehend von einer Kfz-Steuerbefreiung zu profitieren, ist aktuell ein
Neuwagen
mit
Elektroantrieb
. Für zehn Jahre sind E-Autos ab dem Datum der Erstzulassung von der
Kfz-Steuer
befreit, wobei diese
Sonderregelung
maximal bis 31.
Dezember
2030 gilt. Kaufen Sie ein gebrauchtes E-Auto, können Sie den noch vorhandenen Rest der maximal zehn steuerfreien Jahre aufbrauchen. Nach dem 31.
Dezember
soll die weitere Steuer-Vergünstigung immerhin noch 50 Prozent betragen.

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