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Was ist eine GAP-Versicherung?

Für was leistet eine GAP-Versicherung?

Bei einer zusätzlichen Versicherungsoption ist meistens die Frage: Wann lohnt sie sich? Wenn zum Fuhrpark auch geleaste
Fahrzeuge
gehören, begegnet einem schnell der
Begriff
„GAP-Versicherung“. Manchmal ist sie bereits Teil des
Leasingvertrags
. Doch selbst wenn das nicht der Fall ist, sollten Sie sie nachträglich als zusätzliche Versicherungsleistung der
Kasko
in Erwägung ziehen. Denn die GAP-Deckung ist immer dann sehr nützlich, wenn das
Leasingfahrzeug
entweder einen
Totalschaden
erleidet oder gestohlen wird.

Das Problem ist dann nämlich: Das
Fahrzeug
ist nicht mehr nutzbar, das ändert aber nichts daran, dass Sie dem Leasingpartner weiterhin die Leasingraten und die
Ablösesumme
schulden. Genau da setzt eine GAP-Versicherung, das
Kürzel
steht für „Guaranteed
Asset
Protection“, was in etwa „Garantierter Vermögensschutz“ bedeutet
, an: Sie zahlt den Restbetrag zwischen dem
Wiederbeschaffungswert
als
Leistung
der Kasko-Versicherung und dem Leasingrestwert bei
Totalschaden
oder Diebstahl. Mit Leasingrestwert sind die noch ausstehenden Monatsraten bis zum Ende des
Leasingvertrags
sowie die vereinbarte
Ablösesumme
gemeint. Ein Beispiel: Sie haben einen Unfall mit
Totalschaden
, müssten noch 5000
Euro
an Leasingraten und eine
Ablösesumme
von 8000
Euro
zahlen, zusammen 13.000
Euro
. Die Kasko-Versicherung ermittelt nur einen
Wiederbeschaffungswert
von 10.000
Euro
– dann übernimmt die GAP-Deckung die Differenz von 3000
Euro
. Die GAP-Versicherung endet übrigens automatisch, wenn Ihr
Leasingvertrag
ausläuft.

Wer sollte eine GAP-Deckung wählen?

Die GAP-Versicherung macht sowohl beim Restwert- als auch beim Kilometerleasing Sinn. Denn in beiden Fällen müssten Sie bei Diebstahl oder
Totalschaden
die Restforderungen des
Leasingvertrags
bedienen. Lohnenswert ist die GAP-Versicherung vor allem, wenn der
Leasingvertrag
eine hohe
Ablösesumme
einschließt bzw. wenn das
Leasingfahrzeug
zur gehobenen
Mittelklasse
oder
Oberklasse
gehört. In diesen Fällen kann die Lücke zwischen Kaskoleistung und Leasingablöse nämlich besonders groß werden. Liegt der
Restwert
aus dem
Leasingvertrag
hingegen unter dem
Wiederbeschaffungswert
des
Fahrzeugs
, brauchen Sie die GAP-Deckung nicht.

Übrigens: Nicht nur wenn Sie ein Auto leasen, sondern ebenso, wenn Sie es mit einem Kredit finanzieren, kann die GAP-Versicherung Sinn machen. Denn auch beim finanzierten
Fahrzeug
müssen Sie bei Diebstahl oder
Totalschaden
noch den kompletten Kredit zurückzahlen.

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