Alltagsfrage: Wann müssen Sie Ihre Ladestation fürs E-Auto anmelden?
- 20. Dezember 2023
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
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Ladeeinrichtungen ab 3,7 kW sind meldepflichtig
Nichts geht beim E-Auto über eine eigene
Wallbox, ob nun in der firmeneigenen Garage für den Fuhrpark oder zu Hause. So können Sie flexibel
Strom tanken und sind nicht nur auf die öffentlichen Ladepunkte angewiesen.
Doch gerade bei den privat installierten
Wallboxen vergessen die Autofahrer dabei öfters einen entscheidenden Schritt: Die Ladeeinrichtungen müssen angemeldet werden – und zwar im Voraus. Geregelt ist das in § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Zwar ist die
Anmeldung erst ab einer Mindestleistung von 3,7 kW vorgeschrieben. Praktisch überschreiten diesen Wert aber sogar die weniger leistungsfähigen Geräte.
Die
Anmeldung gleich vom Installateur erledigen lassen
Im Grunde geht es vor allem darum, den Netzbetreiber zu informieren, bei
Wallboxen mit bis zu 11 kW kann er auch nicht widersprechen. Ziel der
Anmeldung ist, dass der Netzbetreiber abschätzen kann, wie ausgelastet das
Stromnetz ist und Energieengpässe vermieden werden.
Mobile
Ladestationen sind ebenfalls von dieser
Anmeldepflicht betroffen. Wichtig zu wissen: Ihr Netzbetreiber ist nicht zwangsläufig identisch mit Ihrem Stromanbieter, Sie finden die Angabe auf Ihrer
Stromrechnung.
Die
Anmeldung selbst ist unkompliziert. Oft erledigt das der
Fachbetrieb, falls er zugleich die
Installation vornimmt. Wenn Sie die
Anmeldung versäumen und der Netzbetreiber weiß das, passiert in der Regel nicht viel, außer dass Sie aufgefordert werden, das
Prozedere nachzuholen. Kritisch könnte es theoretisch werden, wenn es zu Störungen im
Stromnetz kommt und die Ursache in nicht angemeldeten
Ladestationen gefunden wird. Dann könnten die Kosten an Sie weitergegeben werden.
Wann ist eine Genehmigung nötig?
Etwas komplizierter wird es, wenn Ihre
Wallbox eine über 11 kW hinausgehende
Ladeleistung hat. Dann brauchen Sie vorab eine Genehmigung des Netzbetreibers. Immerhin kann eine so hohe
Leistung
Sicherungen und Anschlüsse derart belasten, dass sogar ein
Kabelbrand möglich ist. Nach Ihrem Antrag muss der Betreiber innerhalb von zwei Monaten antworten. Für den Fall, dass er den privaten
Ladepunkt ablehnt, muss er das begründen und benennen, was er oder Sie tun könnten, um die Hinderungsgründe zu beseitigen. Sind zum Beispiel Nachbesserungen an Leitungen oder
Sicherungen nötig, müssen Sie als Antragsteller die Kosten dafür tragen.