Alltagsfrage: Wann müssen Sie Ihre Ladestation fürs E-Auto anmelden?

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Ladeeinrichtungen ab 3,7 kW sind meldepflichtig

Nichts geht beim E-Auto über eine eigene
Wallbox
, ob nun in der firmeneigenen Garage für den Fuhrpark oder zu Hause. So können Sie flexibel
Strom
tanken und sind nicht nur auf die öffentlichen Ladepunkte angewiesen.

Doch gerade bei den privat installierten
Wallboxen
vergessen die Autofahrer dabei öfters einen entscheidenden Schritt: Die Ladeeinrichtungen müssen angemeldet werden – und zwar im Voraus. Geregelt ist das in § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Zwar ist die
Anmeldung
erst ab einer Mindestleistung von 3,7 kW vorgeschrieben. Praktisch überschreiten diesen Wert aber sogar die weniger leistungsfähigen Geräte.

Die
Anmeldung
gleich vom Installateur erledigen lassen

Im Grunde geht es vor allem darum, den Netzbetreiber zu informieren, bei
Wallboxen
mit bis zu 11 kW kann er auch nicht widersprechen. Ziel der
Anmeldung
ist, dass der Netzbetreiber abschätzen kann, wie ausgelastet das
Stromnetz
ist und Energieengpässe vermieden werden.
Mobile

Ladestationen
sind ebenfalls von dieser
Anmeldepflicht
betroffen. Wichtig zu wissen: Ihr Netzbetreiber ist nicht zwangsläufig identisch mit Ihrem Stromanbieter, Sie finden die Angabe auf Ihrer
Stromrechnung
.

Die
Anmeldung
selbst ist unkompliziert. Oft erledigt das der
Fachbetrieb
, falls er zugleich die
Installation
vornimmt. Wenn Sie die
Anmeldung
versäumen und der Netzbetreiber weiß das, passiert in der Regel nicht viel, außer dass Sie aufgefordert werden, das
Prozedere
nachzuholen. Kritisch könnte es theoretisch werden, wenn es zu Störungen im
Stromnetz
kommt und die Ursache in nicht angemeldeten
Ladestationen
gefunden wird. Dann könnten die Kosten an Sie weitergegeben werden.

Wann ist eine Genehmigung nötig?

Etwas komplizierter wird es, wenn Ihre
Wallbox
eine über 11 kW hinausgehende
Ladeleistung
hat. Dann brauchen Sie vorab eine Genehmigung des Netzbetreibers. Immerhin kann eine so hohe
Leistung

Sicherungen
und Anschlüsse derart belasten, dass sogar ein
Kabelbrand
möglich ist. Nach Ihrem Antrag muss der Betreiber innerhalb von zwei Monaten antworten. Für den Fall, dass er den privaten
Ladepunkt
ablehnt, muss er das begründen und benennen, was er oder Sie tun könnten, um die Hinderungsgründe zu beseitigen. Sind zum Beispiel Nachbesserungen an Leitungen oder
Sicherungen
nötig, müssen Sie als Antragsteller die Kosten dafür tragen.

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