Was passiert, wenn der Unfallgegner nicht versichert war?
- 6. Dezember 2023
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
- Kommentare deaktiviert für Was passiert, wenn der Unfallgegner nicht versichert war?
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eigentlich gesetzlich vorgeschrieben
Manchmal läuft es doppelt schief: Zum Beispiel, wenn ein anderes
Fahrzeug in Ihres fährt, die
Schuldfrage zwar klar beim anderen liegt – dieser jedoch keinen
Versicherungsschutz hat. Solche Fälle sind in
Deutschland zwar selten, aber auch hierzulande gibt es manchmal
Fahrzeuge ohne Kfz-Haftpflicht, etwa, wenn der Unfallgegner seine Beiträge nicht mehr zahlen konnte. Und auch wenn ein Auto aus dem Fuhrpark im Ausland unterwegs ist, kann das passieren, obwohl sowohl in
Deutschland als auch der EU eigentlich eine gesetzliche Pflicht für eine Kfz-Haftpflicht besteht und bei Zuwiderhandlung empfindliche Strafen bis hin zur
Freiheitsstrafe drohen.
Wohin wendet man sich, wenn der Unfallverursacher nicht versichert war?
Theoretisch muss der Unfallverursacher, sofern er keine
Haftpflichtversicherung hat, selbst für den Schaden haften. Das Problem dabei: Oft hat er nicht das nötige
Geld dafür. Dann bleibt der Geschädigte mitunter auf seinen Kosten sitzen. Hier ist eine mögliche
Anlaufstelle der Verein der Verkehrsopferhilfe e.V. Er kann aus dem
Fonds der deutschen Haftpflichtversicherer schöpfen und ist auch der erste
Ansprechpartner, wenn Sie innerhalb der EU in einen Unfall geraten, bei dem der andere Fahrer nicht versichert war. Das gilt übrigens generell ebenso, wenn der Unfallgeschädigte ein Fußgänger oder
Radfahrer ist.
Woher kommt das
Geld für die Schadensregulierung unversicherter Unfallverursacher?
Die Verkehrsopferhilfe kümmert sich dann um die Schadensregulierung und holt sich anschließend den gezahlten Betrag vom Garantiefonds des jeweiligen Landes zurück. Maßgebend ist immer das Land, aus dem der Unfallverursacher ohne
Versicherungsschutz kommt. Neben allen EU-Staaten haben außerdem
Norwegen,
Island und
Liechtenstein eine entsprechende Entschädigungsstelle sowie einen
Fonds. Das Verfahren kann speziell, wenn es um einen Unfall im Ausland geht, zwar etwas dauern, aber letztlich hat man damit gute Chancen, die gleiche
Regulierung zu bekommen wie wenn der Unfallgegner haftpflichtversichert gewesen wäre. Wichtig: Da immer das Recht des Landes gilt, in dem der Unfall passiert ist, sollte man bei
Reisen ins Ausland den europäischen
Unfallbericht parat haben.