Das passiert, wenn Sie auf dem Fahrradweg parken

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Ein blockierter
Radweg
steigert das Unfallrisiko

Fahrradwege oder auch Radfahrstreifen und Schutzstreifen für
Radfahrer
gibt es inzwischen ziemlich viele. Was natürlich eine gute Sache ist. Doch immer wieder haben die
Radfahrer
hier ein Problem: Plötzlich steht irgendwo auf dem
Radweg
ein Auto. Entweder, weil es dort mal eben hält. Oder, weil es sogar einfach dort parkt. Aus Sicht der Autofahrer ist dort gerade Platz, wenn sie keinen anderen Parkplatz finden. Und die
Radfahrer
können ja mal kurz um das Auto herumfahren, oder? Wenn die Fahrer im Fuhrpark so denken, kann es ziemlich schnell teuer werden. Der Grund liegt eigentlich auf der Hand: Das Blockieren des
Radwegs
birgt ein hohes Gefahrenpotential für die
Radfahrer
, die dann ausweichen müssen.

Welches Bußgeld droht für
Parken
auf dem Radweg?

Grundsätzlich dürfen Sie auf einem
Radweg
bzw. dem Fahrrad- oder Schutzstreifen nicht halten oder parken. Er ist nur den
Radfahrern
vorbehalten – auch, wenn er kein amtliches
Verkehrszeichen
aufweist. Insofern ist selbst das kurze Halten, um den
Beifahrer
aussteigen zu lassen, verboten. Denn diese paar Sekunden oder Minuten können für nahende
Radfahrer
bereits zur Gefahr werden. Mindestens 55
Euro
Bußgeld werden hier im
Zweifelsfall
fällig.  Bei Behinderung, Gefährdung oder gar einem Unfall steigert sich das auf bis zu 100
Euro
und einen Punkt in
Flensburg
. Insofern gelten beim Parken auf dem
Radweg
die gleichen strengen Maßstäbe wie beim Parken auf dem
Gehweg
. Einzige Ausnahme: Das Parken neben dem
Radweg
wird per
Verkehrsschild
ausdrücklich erlaubt. Hier müssen Sie dann aber wegen Dooring-Unfällen, bei denen Ihnen ein
Radfahrer
in die Tür krachen kann, besonders aufpassen.

Unabhängig von der Geldstrafe und einem möglichen Punkt ist Parken auf dem
Gehweg
aber auch eine ganz schlechte Idee, weil Sie dort abgeschleppt werden dürfen. Das wird dann richtig teuer. Insofern können
Radfahrer
, die sich über Autofahrer ärgern, die penetrant auf dem
Radweg
parken, sich auch wehren und das zuständige
Ordnungsamt
bzw. die
Polizei
informieren.

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