Was passiert, wenn Sie in der Probezeit Punkte kassieren?
- 25. September 2023
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
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Es kommt auf die A- und B-Verstöße an
Wer seinen
Führerschein gerade erst erworben hat, muss in den kommenden zwei Jahren besonders aufpassen. Immerhin steht man dann in der
Probezeit besonders auf dem Prüfstand. Doch was, wenn ein Führerscheinneuling, vielleicht auch aus dem Fuhrpark, in dieser Zeit Punkte in
Flensburg kassiert?
Da
Einträge im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (
KBA) gar nicht so selten sind, gilt für Fahranfänger zunächst ebenso wie für erfahrene Fahrer: Sie dürfen durchaus mal einen oder mehrere Punkte kassieren, ohne dass zwangsläufig gleich der Lappen weg ist. In der
Probezeit wird allerdings genau nach A-Verstößen und B-Verstößen unterschieden. A-Verstöße sind dabei gravierender, dazu zählen etwa Fahren unter
Alkoholeinfluss, Überschreitung der
Höchstgeschwindigkeit um mehr als 21 km/h oder unerlaubte
Handynutzung am
Steuer. B-Verstöße sind etwa das Überziehen der
Hauptuntersuchung (HU) um mehr als 8 Monate oder mit abgefahrenen
Reifen unterwegs zu sein.
Punktverstöße können die
Probezeit verlängern
Eine
Auswirkung haben Punktverstöße in der
Probezeit meistens vor allem auf die Dauer der
Probezeit. Dabei gilt: Wenn Sie einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße haben, verlängert sich die
Probezeit von zwei auf vier Jahre. Zusätzlich müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen. Sollten Sie noch einen zweiten A-Verstoß oder einen dritten bzw. vierten B-Verstoß hinlegen, werden Sie verwarnt und erhalten die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung zu besuchen.
Wann müssen Fahranfänger die
Fahrerlaubnis abgegeben?
Der dritte A-Verstoß sowie der sechste B-Verstoß führen zum
Entzug der
Fahrerlaubnis. Ganz entzogen werden kann die
Fahrerlaubnis in der
Probezeit außerdem bereits ab 3 Punkten, sofern Sie diese alle bei einem Verstoß erhalten. Das ist aber bei langjährigen Fahrern nicht anders. Ebenso gilt natürlich für Fahranfänger wie für alle anderen Fahrer, dass der
Führerscheinentzug unweigerlich folgt, wenn das
Punktekonto des Fahrers 8 Punkte erreicht.