Wann Sie einen Zeugenfragebogen ausfüllen müssen

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Wann erhält man einen Zeugenfragebogen?

Verliehene Autos bringen einem teils unerwartete
Überraschungen
in den
Briefkasten
. So kann es auch im Fuhrpark gehen, wenn ein
Verkehrsverstoß
wie eine Temposünde begangen wurde, und die
Bußgeldstelle
herausfinden möchte, wer mit dem Auto zum Beispiel geblitzt worden ist.

Diesen Zeugenfragebogen erhält man in der Regel dann, wenn die Behörde bereits weiß, dass der
Halter
des
Fahrzeugs
den
Verkehrsverstoß
nicht begangen haben kann. Sprich: Die Behörde wendet sich an Sie als
Halter
, hält Sie aber nicht für den Fahrer der Verkehrssünde. Das kann etwa der Fall sein, wenn man als
Halter
bereits im Anhörungsbogen angegeben hat, nicht gefahren zu sein. Oder wenn der
Halter
männlich ist und auf dem Blitzerfoto aber eindeutig eine Frau zu sehen ist. Im letzten Fall bekommt der
Halter
dann sofort einen Zeugenfragebogen. Gerade wenn die Identität des Fahrers unklar ist, weil es sich zum Beispiel um einen
Firmenwagen
handelt, wird ein Zeugenfragebogen verschickt.

Was passiert, wenn Sie den Zeugenfragebogen nicht ausfüllen?

In
Deutschland
haftet nicht der
Halter
eines
Fahrzeugs
für eine
Ordnungswidrigkeit
, sondern der Fahrer. Bekommen Sie als
Halter
einen Zeugenfragebogen, gibt es zwar keine grundsätzliche Pflicht, diesen auszufüllen. Sie sollten es jedoch trotzdem tun, um weiterführende
Konsequenzen
zu vermeiden. Wer den Bogen ignoriert, kann anschließend sogar zur
Polizei
bestellt werden, die häufig die
Ermittlung
des Fahrers übernimmt. Sie haben zwar ein Auskunftsverweigerungsrecht bzw. Zeugnisverweigerungsrecht, wenn Sie doch selbst gefahren sein sollten und sich also selbst belasten würden oder etwa keinen nahen Angehörigen belasten möchten. Auch dann ist aber je nach Fall von weiteren
Ermittlungen
der
Polizei
im
Umfeld
des verdächtigten Fahrerkreises auszugehen.

Die unangenehmste
Nebenwirkung
, wenn Sie als
Fahrzeughalter
die Kooperation bei der
Ermittlung
des Fahrers versagen, ist jedoch, dass Ihnen zwar keine Geldstrafe droht – aber die Behörde verlangen kann, dass Sie ab jetzt ein
Fahrtenbuch
führen. Gerade Firmen sollten darauf achten, dass Sie dem Fahrer nicht einfach den Zeugenfragebogen geben und er sich darum kümmern soll. Beantwortet er den Bogen nämlich dann nicht, riskiert die Firma die Fahrtenbuchauflage.

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