Diese Rechte haben Sie bei einer Alkoholkontrolle
- 24. August 2023
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
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Wann werden Atemalkoholkontrollen durchgeführt?
Ob nach der
Firmenfeier oder einem Kneipenbesuch: Wer sich nach
Alkoholgenuss, sei es privat oder als Nutzer des Fuhrparks, noch hinters
Steuer setzt, erreicht schnell die 0,5-Promille-Grenze. Und eine Fahne kann man schon nach den ersten Schlucken haben. Insofern hat die
Polizei bei
Verkehrskontrollen einen besonderen Blick auf Autofahrer, die alkoholisiert sein und die Sicherheit im
Straßenverkehr gefährden könnten.
Besteht der Verdacht, dass Sie zu viel getrunken haben oder geht es um stichpunktartige Kontrollen, kann es sein, dass die Beamten Sie an Ort und Stelle herauswinken und einer
Routinekontrolle unterziehen. Hier müssen Sie anhalten und warten, bis der
Polizist
Führerschein und
Fahrzeugpapiere verlangt. Auch Ihre
Beifahrer müssen im Auto bleiben und warten, obwohl deren
Alkoholkonsum völlig egal ist.
Ist der
Atemalkoholtest Pflicht?
Es kann sein, dass die
Polizisten Sie einen
Atemalkoholtest machen lassen wollen. Dem sollten Sie zustimmen, wenn Sie nichts zu befürchten haben, weil Sie gar keinen
Alkohol getrunken haben. Der
Test ist allerdings freiwillig. Eine Pflicht zum Pusten gibt es nicht.
Ebenso wenig müssen Sie Auskunft darüber erteilen, ob Sie etwas getrunken haben oder wo Sie hinwollen. Manchmal lassen die Beamten einen dann sogar ziehen, etwa, wenn es keine weiteren
Anhaltspunkte für das Fahren unter
Alkoholeinfluss gibt. Schließlich ist ein möglicher
Bluttest für den Staat mit
Aufwand sowie Kosten verbunden und muss verhältnismäßig sein.
Was passiert, wenn Sie das Pusten verweigern?
Wenn Sie allerdings Schlangenlinien gefahren sind oder es im Auto erkennbar nach
Alkohol riecht bzw. Sie eine Fahne haben, müssen Sie bei verweigertem
Atemalkoholtest damit rechnen, zu einer Blutabnahme aufs Revier bestellt zu werden.
Tatsächlich dürfen die Beamten diese Blutabnahme aber, weil es ein körperlicher Eingriff ist, eigentlich nicht ohne Ihre
Einwilligung anordnen, es sei denn, es besteht ein begründeter Verdacht auf
Alkoholkonsum und wäre gefährlich, Sie weiterfahren zu lassen. Und selbst dann empfehlen Rechtsexperten, dass man als Verdächtiger auf eine richterliche oder staatsanwaltliche
Anordnung für die
Blutentnahme bestehen sollte. Was Sie jedoch hinnehmen müssen: Hält der
Polizist Sie für nicht mehr verkehrstüchtig, darf er Ihnen bei der Kontrolle die
Weiterfahrt untersagen.