Diese Rechte haben Sie bei einer Alkoholkontrolle

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Wann werden Atemalkoholkontrollen durchgeführt?

Ob nach der
Firmenfeier
oder einem Kneipenbesuch: Wer sich nach
Alkoholgenuss
, sei es privat oder als Nutzer des Fuhrparks, noch hinters
Steuer
setzt, erreicht schnell die 0,5-Promille-Grenze. Und eine Fahne kann man schon nach den ersten Schlucken haben. Insofern hat die
Polizei
bei
Verkehrskontrollen
einen besonderen Blick auf Autofahrer, die alkoholisiert sein und die Sicherheit im
Straßenverkehr
gefährden könnten.

Besteht der Verdacht, dass Sie zu viel getrunken haben oder geht es um stichpunktartige Kontrollen, kann es sein, dass die Beamten Sie an Ort und Stelle herauswinken und einer
Routinekontrolle
unterziehen. Hier müssen Sie anhalten und warten, bis der
Polizist

Führerschein
und
Fahrzeugpapiere
verlangt. Auch Ihre
Beifahrer
müssen im Auto bleiben und warten, obwohl deren
Alkoholkonsum
völlig egal ist.

Ist der
Atemalkoholtest
Pflicht?

Es kann sein, dass die
Polizisten
Sie einen
Atemalkoholtest
machen lassen wollen. Dem sollten Sie zustimmen, wenn Sie nichts zu befürchten haben, weil Sie gar keinen
Alkohol
getrunken haben. Der
Test
ist allerdings freiwillig. Eine Pflicht zum Pusten gibt es nicht.

Ebenso wenig müssen Sie Auskunft darüber erteilen, ob Sie etwas getrunken haben oder wo Sie hinwollen. Manchmal lassen die Beamten einen dann sogar ziehen, etwa, wenn es keine weiteren
Anhaltspunkte
für das Fahren unter
Alkoholeinfluss
gibt. Schließlich ist ein möglicher
Bluttest
für den Staat mit
Aufwand
sowie Kosten verbunden und muss verhältnismäßig sein.

Was passiert, wenn Sie das Pusten verweigern?

Wenn Sie allerdings Schlangenlinien gefahren sind oder es im Auto erkennbar nach
Alkohol
riecht bzw. Sie eine Fahne haben, müssen Sie bei verweigertem
Atemalkoholtest
damit rechnen, zu einer Blutabnahme aufs Revier bestellt zu werden.

Tatsächlich dürfen die Beamten diese Blutabnahme aber, weil es ein körperlicher Eingriff ist, eigentlich nicht ohne Ihre
Einwilligung
anordnen, es sei denn, es besteht ein begründeter Verdacht auf
Alkoholkonsum
und wäre gefährlich, Sie weiterfahren zu lassen. Und selbst dann empfehlen Rechtsexperten, dass man als Verdächtiger auf eine richterliche oder staatsanwaltliche
Anordnung
für die
Blutentnahme
bestehen sollte. Was Sie jedoch hinnehmen müssen: Hält der
Polizist
Sie für nicht mehr verkehrstüchtig, darf er Ihnen bei der Kontrolle die
Weiterfahrt
untersagen.

Was der Beamte hingegen unter Berufung auf Gefahrenabwehr nach Polizeirecht unternehmen darf: Noch bei der Verkehrskontrolle die Weiterfahrt verweigern, wenn er der Ansicht ist, dass der Fahrer nicht verkehrstüchtig ist.
Man sollte auf eine richterliche Anordnung zur Blutentnahme bestehen.
Man sollte auf eine richterliche Anordnung zur Blutentnahme bestehen.
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