Ist bei einem Unfall wirklich immer der Auffahrende schuld?

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Was der Anscheinsbeweis bedeutet

Von den vielen Straßenverkehrsmythen, die es gibt, wird bei einem
Auffahrunfall
meist die folgende zitiert: „Wer auffährt, ist immer schuld.“ Doch damit die Nutzer im Fuhrpark diese Fehlannahme nicht mehr länger mit sich herumfahren, erklären wir die Fakten. 

Wenn ein
Fahrzeug
dem anderen, sei es vor der Ampel oder beim Fahren, ins
Heck
kracht, kommt tatsächlich erst einmal der sogenannte Anscheinsbeweis zum Zug: Man geht davon aus, dass der Auffahrende nicht genug
Sicherheitsabstand
gehalten hat, zu schnell war oder zum Beispiel abgelenkt war und deshalb nicht mehr rechtzeitig gebremst hat.

Wie kann der Auffahrende seine Schuld entkräften?

Allerdings ist der Anscheinsbeweis nicht unerschütterlich. Wenn bewiesen wird, dass der Unfall durch andere
Umstände
als das Verhalten des Auffahrenden passiert ist, kann die
Schuldfrage
durchaus anders ausfallen. Dafür sind
Beweismittel
wie
Zeugenaussagen
(immer an deren Personalien denken!) oder
Fotos
nötig. Auch
Skizzen
, die den
Unfallhergang
so genau wie möglich klären, sind sinnvoll. Und: Die
Beweislast
liegt beim
Auffahrunfall
tatsächlich beim Hinter-, nicht beim Vordermann.

Wann trägt der Vorausfahrende zumindest eine Teilschuld?

Ein Grund, der den Hintermann von der alleinigen Schuld entlasten könnte, ist zum Beispiel die Frage, ob bei einer plötzlichen Bremsung des Vordermanns tatsächlich ein Anlass für diese Aktion bestand. Gerechtfertigt wäre sie gewesen, wenn dem Vordermann etwa aus dem Nichts eine Person  vors Auto gelaufen wäre. Bei Kleintieren wiederum wie einem
Eichhörnchen
haben Gerichte zulasten des Vordermanns entschieden.

Anders sieht es auch aus, wenn der Vordermann eine ungerechtfertigte, weil plötzliche und scheinbar grundlose Bremsung hinlegt und das zu einer Kollision führt. In dem Fall bekommt der Vordermann eine
Teilschuld
. Zum Beispiel, wenn er während der
Grünphase
einer Ampel plötzlich ohne triftigen Grund bremst. Kein triftiger Grund für eine Bremsung liegt unter anderem auch vor, wenn der Vordermann wegen eines Radargeräts am
Straßenrand
stark in die
Eisen
geht oder, weil er eine freie
Parklücke
entdeckt hat. Passiert der
Auffahrunfall
bei einem
Spurwechsel
, kann der Vordermann je nach
Sachlage
(z.B. wenn er den Hintermann beim Einscheren stark schneidet) sogar voll haften müssen.

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