Dürfen Sie vor Ihrer eigenen Ausfahrt auf dem Gehweg parken?
- 10. August 2023
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
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Parken vor der eigenen Ausfahrt – ein Sonderfall?
Parkregeln sind eigentlich für alle gedacht. Doch Nutzer aus dem Fuhrpark, die ein eigenes Haus bzw.
Grundstück haben, werden sich fragen, ob die Parkregeln hier etwas aufgeweicht sind. Klassisches Beispiel: Auch wenn man nicht vor einer Ausfahrt parken darf, stellt man sich mit dem Auto durchaus öfters mal vor die eigene. Ist das nun völlig legitim oder ein Fall für ein Knöllchen?
Dafür gibt es zwar keine konkreten Regelungen in der
Straßenverkehrsordnung. Doch in der
Rechtsprechung wird es so gehandhabt, dass der Mieter oder
Eigentümer, der auch die Berechtigung hat, die Grundstückseinfahrt zu nutzen, auch auf der Straße vor eben dieser parken darf. Das, was alle anderen, die nicht berechtigt sind, eben nicht dürfen. Ausnahme: Wenn die
Zufahrt eine Feuerwehrzufahrt ist, gilt das Parkverbot ebenso für den
Grundstückseigentümer oder -mieter.
Parken auf dem
Gehweg vor dem eigenen Haus – erlaubt oder verboten?
Beim öffentlichen
Gehweg wiederum ist die Sache speziell gelagert. Der steht per se nicht dem
Grundstückseigentümer, sondern den Fußgängern zu, die hier am Haus vorbeilaufen möchten. Erlaubt ist das Parken auf den
Gehweg insofern nur, wenn es durch das Zeichen 315, das auf blauem Grund ein weißes P und das
Piktogramm eines parkenden Autos zeigt, ausdrücklich erlaubt ist. Doch dabei ist nie gemeint, dass man den kompletten
Gehweg versperren darf – selbst vor dem eigenen Haus nicht. Blockiert man den
Gehweg mit dem
Pkw, zwingt man die Fußgänger, auf die Straße auszuweichen. Dort wiederum könnten sie angefahren werden. Insofern muss man mit Bußgeldern ab 55
Euro und bei Behinderung mit einem Punkt in
Flensburg rechnen.
Beachten sollten Sie außerdem: § 12 StVO verbietet es, vor einer Bordsteinabsenkung zu parken. Denn diese dient ebenfalls wieder Fußgängern und Rollstuhlfahrern. Befindet sich vor Ihrem
Grundstück also eine Bordsteinabsenkung, könnte damit aufgehoben werden, dass Sie vor Ihrer eigenen Einfahrt parken dürfen. Ob es dafür ein Bußgeld gibt, liegt im Ermessen der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.