In diesen Fällen benötigen Sie ein Teilegutachten
- 21. Juli 2023
- Carmada.de Blog
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Vom
Teilegutachten zur sicheren Fahrt im Straßenverkehr
Ein
Fahrzeug im Fuhrpark einfach nach Belieben umrüsten? Das geht so in
Deutschland nicht. Jedenfalls nicht ohne die passenden Dokumente. Wenn Sie ein neues
Bauteil für Ihr
Fahrzeug kaufen, muss dieses von einem Sachverständigen, etwa beim
TÜV, kontrolliert werden. Dafür wird in der Regel mit dem
Bauteil ein Dokument mitgeliefert, das sich
Teilegutachten nennt und die Sicherheit des Anbauteils nachweist.
Angenommen, Sie haben einen
Heckspoiler oder Alufelgen bestellt. Dann liefert das
Teilegutachten Auflagen und Hinweise zu dem
Bauteil, die Teilenummern und genaue
Vermerke bzw. Beschreibungen zu den Umbau- und Anpassungsarbeiten. Was das
Teilegutachten jedoch nicht liefern kann, ist eine Aussage über die
Verkehrssicherheit des angebrachten Bauteils. Das muss dann ein Gutachter von
TÜV oder Dekra zusammen mit dem gelieferten
Teilegutachten in
Augenschein nehmen. Kontrolliert wird dabei auch, dass die
Teilenummer im Gutachten mit der auf dem betreffenden Autoteil übereinstimmt. Nimmt der Prüfer
Teilegutachten und
Einbau mit einem Prüfzeugnis ab, wird dies offiziell in den Fahrzeugpapieren vermerkt. Dafür müssen Sie zur
Zulassungsstelle und die Änderungen gegen eine
Gebühr von ca. 35 bis 70
Euro eintragen lassen. Anschließend haben Sie freie Fahrt, sollten die entsprechenden Papiere über den nachträglichen
Einbau jedoch stets mit sich führen.
Wo liegt der
Unterschied zur ABE?
Bleibt die Frage, was ein
Teilegutachten von einer Allgemeinen
Betriebserlaubnis (ABE) unterscheidet. Die ABE, die es für Fahrzeugmodelle oder Autoteile geben kann, hat eine KBA-Nummer vom
Kraftfahrt-Bundesamt in
Flensburg. Ein
Bauteil, das ein ABE-Gutachten hat, enthält immer genaue Hinweise, in welchen Fahrzeugmodellen es verbaut werden darf. Der Vorteil: Hat das
Bauteil eine ABE, muss es nach dem
Einbau nicht durch einen Gutachter kontrolliert werden. Kommt das
Fahrzeugteil mit einem
Teilegutachten, muss der
Einbau stets einem Gutachter vorgeführt werden. Aber: Auch eine ABE ist keine Garantie, dass verschiedene
Bauteile zusammen verbaut werden dürfen. Sie sollten sich daher immer vom
Profi beraten lassen.
Wer für verbaute Teile weder
Teilegutachten noch ABE hat und auch keine teure Einzelabnahme hat durchführen lassen, muss im schlimmsten Fall damit rechnen, dass die
Betriebserlaubnis für sein
Fahrzeug erlischt.