Was Sie zu Unfällen und Versicherung bei einer Probefahrt wissen sollten
- 11. Juli 2023
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
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Haftungsfragen vor der
Probefahrt klären
Wenn Sie ein fremdes
Fahrzeug erstmals fahren, gibt es gewisse Unsicherheiten, vor allem bei den Fahreigenschaften wie Bremsverhalten. Insofern kann es bei einer
Probefahrt schnell zu einen Unfall kommen. Damit Sie für diesen Fall im Fuhrparkmanagement auf der sicheren Seite sind, sollten Sie vor der Fahrt die wichtigsten Fragen klären. Denn die
Annahme, dass der Verkäufer in jedem Fall die
Haftung trägt, ist falsch.
Was gilt bei gewerblichen Händlern?
Relativ unkompliziert ist die
Angelegenheit, wenn Sie das
Fahrzeug eines Autohändlers fahren. Hier besteht in der Regel ein
Vollkaskoschutz, egal, ob Neu- oder
Gebrauchtwagen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Klare
Ausnahme davon ist jedoch: Sie haben den Unfall grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht, z.B. mit deutlich überhöhter
Geschwindigkeit, beim Fahren unter
Alkoholeinfluss oder anderen groben
Verkehrsverstößen. In diesen Fällen müssen Sie haften.
Grundsätzlich gilt: Klären Sie die Haftungsfrage vor der Fahrt ab, damit sich bei einem Schaden nicht herausstellt, dass es etwa nur eine
Teilkasko gibt und womöglich Sie als Fahrer haften müssen. Vielfach möchten die Autohändler ohnehin, dass Sie vorab eine sogenannte Probefahrtvereinbarung unterzeichnen, die auch die
Haftung klärt. Achten Sie hier auf die Details. Denn öfters ist eine
Selbstbeteiligung des Fahrers vorgesehen. Gut zu wissen: Sagt der Händler nicht ausdrücklich, dass keine
Vollkaskoversicherung besteht, gilt für Sie die sogenannte stillschweigende Haftungsfreistellung zu Ihren Gunsten.
Was müssen Sie bei privaten Verkäufern beachten?
Besondere Vorsicht ist bei
Probefahrten mit privaten Verkäufern geboten – und zwar für beide Seiten. Denn viele Versicherungsverträge lassen nur einen sehr begrenzten Nutzerkreis zu und selbst
Probefahrten können ausgeschlossen sein. Das ist teilweise weder Käufer noch Verkäufer bewusst. Auch bei diesen privaten
Autokäufen ist eine Probefahrtvereinbarung vorab dringend angeraten, damit es zu keinen
Streitigkeiten kommt. So besteht etwa die Frage, wie der Verkäufer bei einem Unfall, für den seine Versicherung zwar die
Haftung übernimmt, dafür entschädigt wird, dass er in eine schlechtere
Schadenfreiheitsklasse rutscht.
Sollte es im
Verlauf der Fahrt zu einen Unfall kommen, muss dies der Versicherung mit dem Hinweis, dass es sich um eine
Probefahrt gehandelt hat, gemeldet werden.