Das gilt bei eingeschneiten Autos für Parkscheine und Parkausweise
- 24. Februar 2023
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
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Was bedeutet „von außen gut sichtbar“ bei Schnee?
Wenn der Winter seine besonders frostigen Seiten zeigt, haben Autofahrer ohnehin schon genug Stress mit Glatteis, Schnee & Co. Eine zusätzliche Frage, die für die Fahrer im Fuhrpark dann meist sehr unvermittelt auftaucht, wenn es mal heftiger schneit oder die Scheiben über Nacht richtig dick zufrieren: Was ist eigentlich mit dem Parkausweis oder dem Parkschein, wenn man von außen gar nicht mehr ins Auto sehen kann?
Schließlich wird von der Straßenverkehrsordnung (StVO) immer gefordert, dass diese Nachweise von außen gut sichtbar im Auto platziert werden sollen. Muss man nun also befürchten, einen Strafzettel zu bekommen, wenn das Auto total zugefroren oder eingeschneit ist und die Politesse bei einem Kontrollgang nichts mehr sehen kann?
Keine Pflicht zum Freikratzen der Windschutzscheibe beim Parken
Hier können Sie sich entspannen. Die Auflage, Parkschein oder Anwohnerparkausweis gut sichtbar am Armaturenbrett zu platzieren, gilt als erfüllt, wenn das unter ganz normalen Bedingungen der Fall ist. Sprich: Wäre etwa die Parkscheibe ohne vereiste Scheiben problemlos zu sehen, haben Sie alles richtig gemacht. Sie sind nicht in der Pflicht, zum Auto zu laufen und zwischendurch die Scheiben freizukratzen, um diesen Zustand bei Schnee und Eis zu gewährleisten. Das gilt nicht nur für Parkscheine, sondern ebenso für Anwohnerparkausweise oder Parkscheiben.
Braucht ein eingeschneites Auto überhaupt einen Parkschein?
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Sie dennoch einen Strafzettel bekommen, weil Ihre Windschutzscheibe zugeschneit oder vereist war, gilt: Legen Sie Widerspruch ein und fotografieren Sie als Beweis Ihr Auto im zugeschneiten oder vereisten Zustand mit dem Parkschein. Im Normalfall werden die Behördenmitarbeiter, die die parkenden Autos kontrollieren, auch kaum selbst die Windschutzscheibe freiräumen, um nachzuschauen. Dennoch sollten Sie im Umkehrschluss nicht darauf bauen, dass Sie bei einem eingeschneiten Fahrzeug einfach auf den Parkschein verzichten können. Vorgeschrieben ist er dann weiterhin.