Welche Kürzungen bei den Prämien für E-Auto & Co. bald folgen
- 8. Dezember 2022
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
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Nur noch 2022 bis zu 9000
Euro Förderung
Der Boom der Elektromobilität in den vergangenen zwei Jahren kam nicht von ungefähr. Vielfach wurde beim Kauf eines Neuwagens, etwa auch für den Fuhrpark, ein E-Auto oder Hybrid-Fahrzeug gewählt, weil bei dieser Wahl kräftig Fördergelder fließen. Staat und Hersteller gewähren, um den hohen Kaufpreis erschwinglicher zu machen, den sogenannten Umweltbonus. Das ist sehr attraktiv – noch. Denn nur noch bis Ende 2022 können für E-Autos mit Umweltbonus bis zu 9000 Euro Förderung kassiert werden sowie für Plug-in-Hybride bis zu 6750 Euro. 2023 ändert sich dann einiges. Doch was genau?
Wie hoch ist der Umweltbonus 2023?
Für Plug-in-Hybride gibt es ab dem 01.01.2023 gar keine Umweltprämie mehr. Wer ab diesem Datum ein E-Auto neu zulässt, bekommen zwar noch Geld, aber deutlich weniger. E-Autos, die weniger als 40.000 Euro kosten, erhalten vom Bund dann nur noch 4500 statt wie vorher 6000 Euro Förderung. Bei einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro bis 65.000 Euro liegt der Bundesanteil dann nur noch bei 3000 Euro statt 5000 Euro. Dazu kommt wie bislang noch der Händleranteil. Wichtig: Ab dem 1. September 2023 dürfen nur noch Privatleute und gemeinnützige Organisationen die Prämie beantragen.
Welches
Datum zählt für die Förderung?
Noch geringer fällt die Prämie ab 1. Januar 2024 aus: Dann wird der Bundesanteil der Prämie auf 3000 Euro fallen und nur noch für Fahrzeuge gelten, die maximal 45.000 Euro kosten. Insgesamt stehen für 2023 und 2024 außerdem nur noch 3,4 Milliarden Euro für die Prämien zur Verfügung – ist der Topf frühzeitig leer, gibt es gar nichts mehr.
Wer sich nun überlegt, dass er dann ja einfach noch schnell das E-Auto im Jahr 2022 kaufen kann, um die volle Förderung mitzunehmen, hat übrigens leider schlechte Karten. Der Grund: Die aktuell langen Lieferzeiten, die es meist wahrscheinlicher machen, dass das Auto dann erst 2023 zugelassen werden kann. Und für die Förderung zählt nicht das Datum auf dem Kaufvertrag, sondern das des Förderantrags – und der bedingt eine Zulassung.