Fahrverbot: Sind Ausnahmen für Sie möglich?

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Wie kann man ein
Fahrverbot
umgehen?

Es ist
schnell
passiert: Ein Fahrer im Fuhrpark wird mit deutlich mehr als der
erlaubten

Geschwindigkeit
geblitzt oder begeht einen Rotlichtverstoß. Schon sieht der
Bußgeldkatalog
neben einer
Geldstrafe
und Punkten auch ein
Fahrverbot
vor.

Gerade, wenn man den
Führerschein
braucht, um zur Arbeit zu kommen oder
Dienstreisen
antreten zu können, ist diese Strafe für viele Fahrer besonders hart und sie fragen sich: Gibt es bestimmte
Ausnahmen
, damit ich wenigstens noch zur Arbeit komme? Es gibt tatsächlich ein paar
Ausnahmeregelungen
, die man kennen sollte. Besser und weniger
beschwerlich
zur Arbeit kommen zu wollen, ist allerdings kein Argument. Sie haben aber, sofern Sie nur ein einmonatiges
Fahrverbot
bekommen und es zudem das erste in den letzten zwei Jahren ist, die
Möglichkeit
, sich den Zeitraum innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft dafür selbst auszusuchen. Insofern können Sie dafür sorgen, dass Sie in der Zeit
Urlaub
haben.

Wer hat Chancen auf die Härtefallregelung?

Es ist außerdem
möglich
, dass bestimmte Fahrzeugklassen vom
Fahrverbot

ausgeschlossen
werden, das gilt jedoch in der Regel nur für die Klassen T und L, die man in der
Landwirtschaft
braucht. Auch das Fahren eines Mofas kann im
Ausnahmefall
trotz
Fahrverbot
gestattet werden. Um diese
Ausnahmen
eventuell genehmigt zu bekommen, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des
Bußgeldbescheids
Einspruch einlegen. Das gilt ebenso, wenn die Blitzermessung
fehlerhaft
war oder Sie z.B. von der Sonne geblendet wurden. Lassen Sie sich im
Einzelfall
stets von einem Anwalt beraten.

Außerdem gibt es eine Härtefallregelung. Dann ist es
möglich
, ein
Fahrverbot
durch ein höheres
Bußgeld
zu ersetzen. Ein Härtefall könnte vorliegen, wenn Ihre berufliche Existenz durch das
Fahrverbot
bedroht ist oder Sie einen pflegebedürftigen Angehörigen nicht mehr versorgen können. Auch hier haben Ersttäter höhere Chancen. Eine Rolle wird z.B. auch spielen, ob Sie bei Ihrem Verstoß andere
gefährdet
haben. Bei Alkohol am Steuer und wenn Sie bereits Punkte in Flensburg haben, stehen Ihre Chancen schlecht. Die Entscheidung darüber trifft  letztlich immer ein Richter, er legt auch fest, wie sehr das
Bußgeld
erhöht wird.

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