Darauf müssen Sie bei einer Wallbox für die Tiefgarage achten
- 28. Oktober 2022
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
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Gibt es einen
Anspruch auf eine
Wallbox am Stellplatz?
Wer im Fuhrpark regelmäßig ein E-Auto nutzt, weiß es zu schätzen, wenn er zu Hause eine
Wallbox hat. Dann lädt die Batterie bequem über Nacht auf und man ist von öffentlichen
Ladestationen
unabhängig. Doch nicht jeder hat ein eigenes
Grundstück für die
Wallbox. Gerade wer in einer Stadtwohnung lebt, parkt sein E-Auto eher in der hauseigenen Gemeinschafts-Tiefgarage. Hier wiederum gibt es ein paar Dinge mehr zu beachten, bevor der Strom fließen kann.
Wie gehen Wohnungseigentümer beim Antrag vor?
Seit
Dezember 2020 kann es Wohnungseigentümern zumindest
grundsätzlich niemand aus dem Haus mehr
verbieten, eine
Wallbox in der
gemeinsamen Garage zu installieren. Mitbestimmen kann die Wohnungseigentümerversammlung nur noch über die Art der
Baumaßnahme. Bedenken sollte man immer, dass die Bauarbeiten in der Gemeinschaftsgarage häufig
aufwendiger sind, weil z.B. ein Statiker für Arbeiten an tragenden Wänden nötig wird, Leerrohre fehlen, Brandschutzmaßnahmen nötig sind oder der
Stromverbrauch ja entsprechend abgerechnet werden muss.
Da der
Trend generell in Richtung E-Auto geht, sollten Sie versuchen, möglichst andere Wohnungseigentümer mit ins Boot zu holen. Das senkt die Kosten und
erleichtert
Einigungen. Gibt es diese, sollte die Ladeinfrastruktur auf jeden Fall erweiterbar sein und das Lastenmanagement bedacht werden. Bevor Sie den Antrag für die Eigentümerversammlung stellen, suchen Sie nach mehreren Lösungen mit allen dazugehörigen Vor- und Nachteilen und lassen Sie alle Gegebenheiten von einem Fachmann checken. Den Antrag, den Sie per Brief oder E-Mail stellen dürfen, können die anderen
Eigentümer wie gesagt in der Regel nicht ablehnen. Bevor die gewählte Lademöglichkeit dann installiert wird, müssen Sie aber noch eine
Genehmigung des Netzbetreibers einholen.
Was gilt für Mieter?
Sofern Sie Mieter der Wohnung sind, ist das Vorgehen genauso, nur dass Sie zu Beginn Ihren Vermieter über Ihren Wunsch nach einer Lademöglichkeit informieren müssen. Dann
bereiten Sie alles vor, damit er bei der nächsten Eigentümerversammlung den Antrag stellen kann. Seit dem 01.12.2020 gilt auch für Mieter, dass Sie das Recht auf eine eigene
Wallbox an dem gemieteten Parkplatz haben. Nur sehr wenige Ausnahmegründe wie z.B. der
Denkmalschutz stehen dem Wunsch dann entgegen. Kosten und gegebenenfalls Rückbau der
Wallbox trägt der Mieter.