Dann liegt beim Auto ein Bagatellschaden vor

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Bagatellschäden betreffen
kleinere
Blechschäden

Wenn das Auto bei einem kleinen Unfall oder Parkrempler etwas abbekommt, fällt schnell der Satz „Das ist nur ein Bagatellschaden“. Doch wo genau dieser anfängt und vor allem aufhört, das sollten Autofahrer und Fuhrparkmanagement genauer wissen.

Ein Bagatellschaden ist so klein, dass er nur das Blech des Autos betrifft. Also etwa kleinere und oberflächliche Schrammen oder Kratzer und Dellen. Der Wert des Fahrzeugs wird dadurch nicht groß gemindert. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn Ihr Fahrzeug weitere Beschädigungen aufweist wie eine eingedrückte Tür, liegt kein Bagatellschaden mehr vor. Ganz wichtig außerdem: Es darf niemand verletzt worden sein.

Welche Kostengrenze gilt?

Die Versicherungen orientieren sich hier bei der Grenze der Kosten meist an einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2004, das einen Bagatellschaden bei maximal rund 700 Euro ansiedelte.

Oft lassen sich die wahren Kosten im Moment des Vorfalls nicht genau abschätzen. Sie sollten daher das Auto am Unfallort so gut wie wie möglich untersuchen: Ist Ihnen jemand leicht auf die Stoßstange gefahren, kann von außen teils kaum etwas zu sehen sein, hinter der Verkleidung jedoch der Kofferraum stark eingedrückt sein. Auch Lackschäden, die bereits tiefere Lackschichten erreicht haben, sehen spontan harmlos aus, führen aber zu teuren Lackierarbeiten.

Was
bedeutet
der
Bagatellschaden
bei Versicherungsfragen?

Eine Unterscheidung zwischen Bagatellschaden und normalem Schaden ist spätestens bei der Meldung an die Versicherung wichtig. Hier spielt das unter anderem für ein Gutachten eine Rolle: Erst bei Schäden, die über 700 Euro liegen, übernehmen Versicherungen in der Regel dessen Erstellung. Tipp: Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt kann Ihnen eine erste Preis-Orientierungshilfe geben. Außerdem ist je nach Höhe des Schadens die Frage, ob Sie den Vorgang der Versicherung melden und nicht lieber selbst bezahlen, um eine Rückstufung bei der Schadenfreiheitsklasse zu vermeiden.

Liegt ein Bagatellschaden vor, ist die Polizei übrigens nicht verpflichtet, den Schaden aufzunehmen, es sei denn, Sie gehen z.B. davon aus, dass er doch erheblich höher sein könnte, es gibt Probleme wie eine ungeklärte Schuldfrage oder es sind andere schwerwiegende Aspekte zu berücksichtigen wie Alkohol am Steuer.

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