Wie Sie nachträglich Geld von der Kfz-Versicherung zurückbekommen

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Alle Sparmöglichkeiten bei der Kfz-Versicherung ausschöpfen

Sparpotential ist bei der Kfz-Versicherung immer
willkommen
. Das geht zum einen, indem Sie für die
Fahrzeuge
im Fuhrpark regelmäßig die
aktuellen
Versicherungsangebote vergleichen, nicht mehr benötigte
Leistungen
wie eine Vollkasko streichen und gegebenenfalls den
Vertrag
wechseln. Zum anderen können Sie sich von Ihrem Versicherer im laufenden Jahr Geld zurückholen. Doch das ist vielen Autofahrern gar nicht bewusst.

Der Kilometerstand kann viel ausmachen

Das wird vor allem für diejenigen
wichtig
, die während der
Corona-Pandemie
auch in diesem Jahr viel im
Homeoffice
gearbeitet haben und deshalb das
Fahrzeug
kaum oder zumindest deutlicher bewegt haben. Relevant ist das für Versicherungsverträge, bei denen Sie eine bestimmte Jahreskilometerleistung angegeben haben. Hier sollten Sie abgleichen, wie sehr Sie
aktuell
von dieser Zahl
abweichen
und dann handeln. Denn 5000 Kilometer weniger können
schnell
mal zehn Prozent weniger Beitrag ausmachen. Immerhin gehen Versicherer ja davon aus, dass Sie eine
reduzierte

Unfallgefahr
haben, wenn Sie weniger fahren. Speziell frühere Vielfahrer, die nun plötzlich vor allem im
Homeoffice
arbeiten,
profitieren
. Wer früher 40.000 Kilometer fuhr und es jetzt nur noch auf 20.000 im Jahr bringt, kann je nach
Vertrag
und Anbieter mit deutlich über hundert Euro 
Erstattung
rechnen.

Versicherungen erstatten sehr unterschiedlich

Wie die
Versicherungen
damit umgehen, ist jedoch sehr
individuell
. Einige erstatten den Beitrag auch rückwirkend entsprechend der tatsächlich gefahrenen Kilometer, andere erst ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie die Veränderung melden. Wie
hoch

genau
die
Erstattung

ausfällt
, ist sehr verschieden und hängt unter anderem auch von Punkten wie Ihrer Schadenfreiheitsklasse ab. In jedem Fall sollten Sie nachfragen bzw. Ihre Vertragsbedingungen checken. Am
besten
, Sie melden die tatsächlich gefahrenen Kilometer online oder per
E-Mail
. Umgekehrt gilt übrigens ebenso, dass Sie dem Versicherer melden müssen, wenn Sie feststellen, dass Sie plötzlich statt der angegebenen 5000 Kilometer jährlich doch 15.000 Kilometer zurücklegen.

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