Was Sie beim Einschalten der Warnblinkanlage beachten müssen
- 20. April 2022
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
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Wann ist das
Warnblinklicht Pflicht?
Das
Warnblinklicht ist bei Gefahr im
Straßenverkehr ein enorm wichtiger Helfer. Um es richtig zu nutzen, müssen die in die kostenlose
Software Ihres Fuhrparkmanagements eingebuchten Nutzer aber auch wissen, wann es wie eingesetzt werden darf. Und in welchen Situationen wir uns das gewohnheitsmäßige Einschalten des Warnblinklichts in Zukunft lieber verkneifen sollten.
Wenn das Auto liegen bleibt oder abgeschleppt wird
Das
Warnblinklicht muss eingeschaltet werden, wenn ein
Fahrzeug liegen bleibt und nicht rechtzeitig als stehendes
Hindernis erkannt werden kann. Allerdings müssen Sie danach auch das
Warndreieck aufstellen. Ebenso sollten Sie die Warnblinkanlage betätigen, wenn Ihr
Fahrzeug abgeschleppt wird oder selbst einen anderen
Pkw abschleppt.
Wichtig ist hier also: Beide
Fahrzeuge müssen die Warnblinkanlage aktivieren.
Warnblinker bei Stauende einschalten
Auch bei einem
Unfall ist das
Warnblinklicht nötig, um auf die Gefahr aufmerksam machen. Das gilt ebenso für andere Gefahrensituationen wie wenn Ihr
Pkw wegen eines Schadens plötzlich nur noch sehr langsam fahren kann. Ebenso ist das
Warnblinklicht einzuschalten, wenn Sie ein Stauende erreichen. So wird es für von hinten nahende
Fahrzeuge leichter zu erkennen, dass alle stehen und es wird abgewendet, dass jemand einfach in das Stauende rast.
Wann ist der Warnblinker verboten?
Nicht erlaubt ist es hingegen, das
Licht zu betätigen, wenn Sie mal eben schnell in zweiter Reihe parken oder etwas entladen. Warum? Das sind keine Gefahrensituationen bzw. Sie machen den
Verkehrsverstoß wie das Parken in zweiter Reihe keineswegs besser, wenn Sie die Warnblinkanlage betätigen. Im Gegenteil: Werden Sie erwischt, müssen Sie in dem Fall nun sogar mit zwei Bußgeldern rechnen, einem für das Parken in zweiter Reihe und einem für den
Missbrauch der Warnblinkanlage.
Was Sie außerdem noch immer auf dem
Schirm haben sollten: Wenn vor Ihnen ein Bus mit
Warnblinklicht fährt, dürfen Sie ihn nicht überholen. Erst wenn er an der
Haltestelle steht und dort das
Licht weiter blinkt, ist Überholen in
Schrittgeschwindigkeit gestattet – vorausgesetzt, Sie behindern oder gefährden niemanden.