Was Sie beim Einschalten der Warnblinkanlage beachten müssen

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Wann ist das
Warnblinklicht
Pflicht?

Das
Warnblinklicht
ist bei Gefahr im
Straßenverkehr
ein enorm wichtiger Helfer. Um es richtig zu nutzen, müssen die in die kostenlose
Software
Ihres Fuhrparkmanagements eingebuchten Nutzer aber auch wissen, wann es wie eingesetzt werden darf. Und in welchen Situationen wir uns das gewohnheitsmäßige Einschalten des Warnblinklichts in Zukunft lieber verkneifen sollten. 

Wenn das Auto liegen bleibt oder abgeschleppt wird

Das
Warnblinklicht
muss eingeschaltet werden, wenn ein
Fahrzeug
liegen bleibt  und nicht rechtzeitig als stehendes
Hindernis
erkannt werden kann. Allerdings müssen Sie danach auch das
Warndreieck
aufstellen. Ebenso sollten Sie die Warnblinkanlage betätigen, wenn Ihr
Fahrzeug
abgeschleppt wird oder selbst einen anderen
Pkw
abschleppt.
Wichtig
ist hier also: Beide
Fahrzeuge
müssen die Warnblinkanlage aktivieren. 

Warnblinker bei Stauende einschalten

Auch bei einem
Unfall
ist das
Warnblinklicht
nötig, um auf die Gefahr aufmerksam machen. Das gilt ebenso für andere Gefahrensituationen wie wenn Ihr
Pkw
wegen eines Schadens plötzlich nur noch sehr langsam fahren kann. Ebenso ist das
Warnblinklicht
einzuschalten, wenn Sie ein Stauende erreichen. So wird es für von hinten nahende
Fahrzeuge
leichter zu erkennen, dass alle stehen und es wird abgewendet, dass jemand einfach in das Stauende rast. 

Wann ist der Warnblinker verboten?

Nicht erlaubt ist es hingegen, das
Licht
zu betätigen, wenn Sie mal eben schnell in zweiter Reihe parken oder etwas entladen. Warum? Das sind keine Gefahrensituationen bzw. Sie machen den
Verkehrsverstoß
wie das Parken in zweiter Reihe keineswegs besser, wenn Sie die Warnblinkanlage betätigen. Im Gegenteil: Werden Sie erwischt, müssen Sie in dem Fall nun sogar mit zwei Bußgeldern rechnen, einem für das Parken in zweiter Reihe und einem für den
Missbrauch
der Warnblinkanlage.

Was Sie außerdem noch immer auf dem
Schirm
haben sollten: Wenn vor Ihnen ein Bus mit
Warnblinklicht
fährt, dürfen Sie ihn nicht überholen. Erst wenn er an der
Haltestelle
steht und dort das
Licht
weiter blinkt, ist Überholen in
Schrittgeschwindigkeit
gestattet – vorausgesetzt, Sie behindern oder gefährden niemanden.

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