In diesen Fällen dürfen Sie den Seitenstreifen befahren

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Der Seitenstreifen ist keine Abkürzung

Manchmal ist der Seitenstreifen sehr verlockend. Vor allem, wenn man auf der Autobahn mal wieder im Stau steht und die nächste Abfahrt über die Seite spielend leicht zu erreichen wäre statt noch weitere 15 Minuten Stillstand zu erdulden. Womöglich hat diesen Weg auch schon der ein oder andere der in die kostenlose Software Ihres Fuhrparks eingebuchten Nutzer gewählt. Erlaubt ist das jedoch nicht und kann zu saftigen Bußgeldern führen. 

Wer den Seitenstreifen verbotswidrig benutzt, muss im Zweifelsfall 55 Euro zahlen. Wer es gar tut, um schneller voranzukommen, zahlt 75 Euro und kassiert einen Punkt in Flensburg. Da es sehr gefährlich werden kann, sich hier von rechts anderen Fahrzeugen zu nähern, sind die Strafen je nach Situation und Gefährdung teils bis zu 195 Euro (z.B. bei seitlichem Wendemanöver mit Unfall) hoch.

Motorisierte Fahrzeuge müssen auf der Fahrbahn fahren 

Die Straßenverkehrsordnung schreibt strikt vor, dass Sie grundsätzlich mit einem motorisierten Fahrzeug die Fahrbahn benutzen müssen. Den Seitenstreifen kennen wir vor allem von der Autobahn, er kann jedoch auch auf anderen Straßen wie Kraftfahrstraßen vorhanden sein. Außerdem kann er sowohl befestigt als auch unbefestigt sein und entlang einer Straße auch nur abschnittsweise vorkommen. 

Wann darf der Seitenstreifen befahren werden?

Befahren werden darf er dann, wenn er ausdrücklich freigegeben ist. Das wird dann durch ein entsprechendes blaues, mit Pfeilen als Symbolen für die Fahrspuren sowie einem abgetrennten Pfeil für den Standstreifen versehenem Schild (Verkehrszeichen 223.1) oder eine Anzeigentafel kenntlich gemacht und erfolgt mitunter auch in Stausituationen oder bei hohem Verkehrsaufkommen. Oft steht dann dazu auch dezidiert „Seitenstreifen befahren“. 

Wenn der rechte Pfeil, der für die Standspur steht, rot durchgstrichen ist, ist diese Erlaubnis wieder aufgehoben. Erlaubt ist das Befahren des Seitenstreifens außerdem, wenn die Polizei Sie dazu auffordert. Bei Unfällen oder Pannen darf der Seitenstreifen zum sicheren Abstellen des Fahrzeugs natürlich ebenso genutzt werden.  

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