Alltagsfrage: Ab wann fährt man eigentlich zu langsam?

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Schneckentempo führt auch zu Bußgeld 

Wenn das Tempolimit 100 km/h vorgibt, man aber mit 50 km/h vor sich hin tuckert, verärgert das nicht nur die Fahrzeuge, die hinter einem sind. Schneckentempo kann im Straßenverkehr durchaus ebenso zu einem Bußgeld führen. Doch was genau hier gilt, wissen vermutlich die wenigsten der in die kostenlose Software Ihres Fuhrparks eingebuchten Autofahrer. Was ist also erlaubt? Und wann ist man wirklich zu langsam? Wir klären auf.

Auf die Mindestgeschwindigkeit achten 

Die meisten Schilder auf den Straßen betreffen eine vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit. Selten, aber durchaus möglich, sind blaue Schilder mit einer vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit. Mit einem niedrigeren Tempo darf die betreffende Strecke dann nicht befahren werden, es sei denn, Witterung oder Sichtverhältnisse sorgen dafür, dass man langsamer fahren muss. 

Auch, wo gar kein Schild steht, dürfen Sie nicht so langsam fahren wie Sie wollen. Denn dann gelten die Regeln, dass innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h, auf Landstraßen 100 km/h und auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt. Wer so langsam fährt, dass er den fließenden Verkehr behindert oder gefährdet, verstößt wiederum gegen die Straßenverkehrsordnung. 

Unsicherheit und Stress sind keine triftigen Gründe 

Dabei ist im Gesetz keine konkrete Geschwindigkeit fixiert, ab der das der Fall ist. Allerdings wird in § 3 der StVO klar gesagt, dass man ohne „triftigen Grund“ nicht so langsam fahren darf, dass man andere behindert. Will heißen: Wenn Ihr Fahrzeug z.B. ein technisches Problem hat oder es extrem regnet, dürfen Sie durchaus langsamer fahren. 

Unsicherheit und Stress wiederum sind keine triftigen Gründe. Das gilt ebenso inner- wie außerorts. Auf der Autobahn und Kraftfahrstraßen aber noch verstärkt, weil hier das Unfallrisiko durch langsames Fahren und die Behinderung anderer stärker steigt. Hier dürfen nur Fahrzeuge fahren, die bauartbedingt schneller als 60 km/h schnell sind. 

Die Strafe für zu langsames Fahren ohne triftigen Grund bewegt sich insgesamt im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit und beträgt 20 Euro. 
 

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