Wo Rückwärtsfahren mit dem Auto verboten ist

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Wo Rückwärtsfahren mit dem Auto verboten ist Ohne Rückwärtsgang geht es im Auto nicht. Doch in manchen Situationen bringt er sogar Bußgelder.

Der Rückwärtsgang ist unverzichtbar. Und doch kann er Sie mitunter am falschen Ort und in der falschen Situation in die Bredouille bringen. 

Rückwärts passieren viele Unfälle

Natürlich sollen und müssen Sie den Rückwärtsgang nutzen. Doch Rückwärtsfahren gehört zugleich zu den Fahrsituationen, in denen besonders häufig Unfälle passieren. Darüber hinaus verbietet die Straßenverkehrsordnung das Manöver teilweise sogar komplett. Damit alle in die kostenlose Software Ihres Fuhrparkmanagements eingebuchten Fahrer Unfälle, Bußgelder und Punkte vermeiden, geben wir den Überblick, was Sie unterlassen sollten. 

Rückwärtsfahren ist eine Fahrkunst, die durchaus nicht jeder beherrscht. Zunächst sollten Sie sie vom Zurücksetzen unterscheiden können: Das Rückwärtsfahren spielt sich im fließenden Verkehr ab, das Zurücksetzen im stehenden Verkehr, also z.B. beim Parken.

Dringend die Sorgfaltspflicht beachten

Vor allem mit der Sorgfaltspflicht hapert es bei Rückwärtsfahrten. Zum Beispiel, weil der Fahrer nicht wirklich gecheckt hat, wohin er da gerade hinsteuert oder im schlimmsten Fall dabei sogar Passanten oder andere Verkehrsteilnehmer übersieht. Wer diese Sorgfaltspflicht missachtet, muss mit einem Bußgeld von 35 Euro rechnen. Wer dabei sogar noch andere gefährdet, muss sich sogar auf 85 Euro sowie einen Punkt in Flensburg einrichten. Im Klartext heißt das auch: Sehen Sie nichts, sollten Sie sich von einem Mitfahrer oder Passanten einweisen lassen oder vorher mindestens aussteigen und selbst nachsehen.

Allein auf die Spiegel können Sie sich nicht verlassen und stressige Hauruck-Aktionen sind ebenfalls eine schlechte Idee. Selbst wenn Sie beim rückwärtigen Hineintasten in eine unübersichtliche Straße vorsichtig fahren und dabei einen Unfall verursachen, tragen Sie die Schuld. Grundsätzlich dürfen Sie übrigens rückwärts immer nur so schnell fahren, dass Sie sofort anhalten können. 

Autobahnen und Einbahnstraßen sind tabu

Absolut verboten ist Rückwärtsfahren auf der Autobahn sowie auf Kraftfahrstraßen. Auf der Autobahn drohen zum Beispiel ohne Gefährdung oder Unfall bis zu 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Mit Gefährdung und Unfall fallen die Strafen entsprechend höher aus und reichen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Auch in Einbahnstraßen sollten Sie das Manöver tunlichst unterlassen. Hier ist das ausschließlich beim Ein- oder Ausparken erlaubt. Genauso verboten: sich in Fahrtrichtung rückwärts bewegen. Und an unübersichtlichen Stellen wie Kurven ist der Rückwärtsgang ebenfalls tabu.


Foto:  © Getty Images

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