Welche Verkehrsregeln Autofahrer im Herbst und Winter vergessen

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Welche Verkehrsregeln Autofahrer im Herbst und Winter vergessen In der kalten Jahreszeit ist alles ein bisschen anders. Es gibt auch besondere Bußgelder. 

Wenn die Tage wieder kürzer werden, sollten Sie besonders umsichtig fahren. Das gilt nicht zuletzt, weil Sie sonst womöglich diese Bußgelder kassieren. 

Jetzt besonders vorsichtig fahren

Weniger Sicht, mehr Nässe – wenn es auf den Straßen langsam Herbst und dann Winter wird, sind die Herausforderungen beim Autofahren größer. Grund genug für Ihr Fuhrparkmanagement, die Nutzer der in der kostenlosen Software verwalteten Fahrzeuge daran zu erinnern, dass Sie jetzt besonders vorsichtig unterwegs sein sollten. Das dient nicht nur der Sicherheit im Sinne der UVV. In einigen Situationen droht zudem ein Bußgeld, wenn Sie wichtige Regeln missachten. Da kann eine kleine Gedächtnis-Auffrischung nicht schaden. 

Bei schlechter Sicht: Licht an

Ein wichtiger Punkt ist die Sicht. Diese lässt gerade an trüben Herbst- und Wintertagen empfindlich nach. Sprich: Nicht nur Sie selbst müssen trotz Regen oder Schnee gut genug sehen können. Sie müssen ebenso für andere gut zu erkennen sein. Wer bei schlechter Sicht oder Dunkelheit ohne Beleuchtung unterwegs ist, zahlt dafür im Zweifelsfall mindestens 20 Euro. Fehlt das Abblendlicht außerhalb einer geschlossenen Ortschaft, obwohl Regen, Schnee oder Nebel die Sicht behindern, werden sogar mindestens 60 Euro sowie ein Punkt ins Flensburg fällig.

Geschwindigkeit anpassen, sonst drohen Bußgelder

Sie sollten immer beachten, dass bei stark eingeschränkter Sicht außerdem ein Tempolimit gilt. Wenn Sie etwa wegen Nebel weniger als 50 Meter weit sehen können, dürfen Sie nicht schneller als 50 km/h fahren. Andernfalls werden je nach Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 80 Euro (innerorts bis 25 km/h zu schnell) sowie ein Punkt und 680 Euro (innerorts mehr als 70 km/h zu schnell) sowie zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot fällig. 

Was droht ohne Winterreifen?

Nicht vergessen sollten Sie außerdem die Winterreifen. Es gibt hierfür zwar keine generelle Pflicht in Deutschland, aber situativ müssen die Winterreifen aufgezogen sein. Sprich: bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis oder Schneematsch. Dann dürfen Sie das Auto ohne Winterreifen nicht bewegen. Tun Sie es doch und werden erwischt, werden mindestens 60 Euro Bußgeld fällig – und dazu noch ein Punkt in Flensburg. Gerade in einer Fuhrparkverwaltung ist aber noch eine zweite Strafe entscheidend: Auch der Halter, nicht nur der Fahrer, das Fahrzeugs wird bei fehlenden Winterreifen mit 75 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg belegt.


Foto:  © Getty Images

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