Werkstattkosten: Muss die Versicherung Corona-Desinfektion zahlen?

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Werkstattkosten: Muss Versicherung Corona-Desinfektion zahlen? Viele Autowerkstätten desinfizieren aktuell die Autos der Kunden. Doch wer trägt die Kosten dafür?

Die Corona-Krise hat dazu geführt, dass immer mehr Werkstätten die Fahrzeuge ihrer Kunden desinfizieren. Ein Urteil sagt jetzt, wer bei der Reparatur nach einem Unfall die Kosten dafür trägt. 

Welche Kosten muss die Versicherung übernehmen?

Natürlich ist es gut, dass Kfz-Werkstätten aktuell Keimfreiheit ernst nehmen und bei der Reparatur der Kundenfahrzeuge erst einmal alles gründlich desinfizieren. Doch wer übernimmt diese Kosten eigentlich? Das ist eine Frage, die auch für Ihr Fuhrparkmanagement und alle in der kostenlosen Software verwalteten Firmenwagen interessant sein könnte. Eine Antwort gibt jetzt ein Urteil des Amtsgerichts Wolfratshausen (Az.: 1 C 687/20).

Was war passiert? Nach einem unverschuldeten Autounfall ließ ein Mann seinen Wagen in einer Kfz-Werkstatt reparieren.  Auf der Rechnungen tauchten dann später neben den Reparaturkosten zusätzlich 70 Euro für die Fahrzeug-Desinfektion auf.  Die Werkstatt gab dazu an, das Auto sei sowohl nach der Annahme der Reparatur als auch vor der Rückgabe an den Kunden desinfiziert worden. Als Hintergrund dieser Maßnahme wurden die Risiken der Corona-Pandemie genannt. 

Nur Desinfektion vor der Rückgabe erstattungsfähig

Nachdem die Versicherung, die den Schaden regulierte, sich weigerte, die Desinfektionskosten zu übernehmen, landete der Fall vor Gericht. Das Amtsgericht Wolfratshausen befand, dass die Versicherung die Kosten für die Desinfektion des Autos, bevor es zurück an den Kunden ging, sehr wohl übernehmen müsse. Hier gehe es um den Schutz des Kunden. Anders fiel das Urteil jedoch bei dem Teil der Desinfektion aus, den die Werkstatt bereits bei der Annahme des Fahrzeugs durchgeführt hatten. Das sei eine reine Arbeitsschutzmaßnahme und Kosten, die der internen Arbeitssicherung dienen, könnten keine eigenständige Zahlungspflichten auslösen. Insofern durfte die Werkstatt diesen Betrag nicht in Rechnung stellen. 

Schon das Amtsgericht Heinsberg (AZ.: 18 C 161/20) hatte vor diesem Urteil einem Autofahrer Recht gegeben, der dagegen geklagt hatte, dass die Versicherung nach einem unverschuldeten Unfall die Desinfektionskosten nicht übernehmen wollte.  Auch hier war das Gericht der Ansicht,  dass das Auto bei der Reparatur schließlich durch Dritte berührt werde und wegen der Corona-Pandemie die Kosten für eine Fahrzeugdesinfektion damit zu erstatten seien.


Foto:  © Getty Images

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